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Erdwärme Gutachten Förderung Link Erdwärmebohrungen Baugrunduntersuchungen Dienstleistungen Bohrungen Geothermie

Guten Abend, Im Anhang Links zu Ihrem Thema, viel Erfolg¨ Gruss K. Wasser

http://www.dwd-verlag.de/wirtschaftsfoerderung/wf_db_lp.htm

http://www.fischer-bohr.de/sitemap.htm


http://www.gbt.ch/_forum/000001f6.htm

http://www.gbt.ch/_forum/0000011c.htm


Teures Gutachten - billiges Gutachten Da das Gutachten selbst nach der HOAI abgerechnet werden sollte, dürfte es hierüber eigentlich gar keine Preisdiskussion geben.

Es gibt Unternehmen, die haben unschlagbar günstige Preise. Wenn wir für ein Baugrundgutachten 5.000 DM veranschlagen, so bieten manche Kollegen das Gutachten für 2.500 DM an.

Überlegt man sich nun, wie ein solcher Preis zustande gekommen sein kann, dann stellt sich die Frage, wie diese Kollegen gebohrt haben. Meistens ist dann zu erfahren, daß das Gutachten auf "Kleinbohrungen" (früher Sondierbohrungen) beruht. Wie schon der Name sagte: ein Sondieren ist möglich, ein genügend großer Aufschluß wird dadurch nicht geschaffen. Meistens erreicht man in bindigen Böden die mögliche Endteufe bei 5 bis 7 m. Durch den geringen Bohrkerndurchmesser ist eine brauchbare Probengewinnung nicht möglich. Ebensowenig kann eine sichere Gesteinsansprache erfolgen. Kollegen, die sich damit auszeichnen, daß ihre langjährige Erfahrung ein solches Vorgehen einem wesentlich aufwendigeren gleichstellt, täuschen Nichtfachleute damit, ein Fachmann jedoch erkennt die Absicht sofort. Eine Kleinbohrung ist eben nur zur Ergänzung einer Bohrung zu gebrauchen.

Wir bieten für Baugrunduntersuchungen normalerweise (sofern die Geländeverhältnisse dies zulassen) maschinengetriebene, verrohrte Kernbohrungen nach DIN 4021 mit Kerndurchmesser von 120/140mm an. Bei Bedarf läßt sich der Bohrdurchmesser ohne weiteres noch steigern. Die Bohrarbeiten werden von Personal mit Prüfung nach DIN 4021 von einer Fachfirma, die unser Vetrauen besitzt, ausgeführt. Dieser Aufwand ergibt einen höheren Preis als Kleinbohrungen. Damit erreichen wir aber eine wesentlich höhere Qualität bei der Gesteinsansprache, somit erhält auch das Gutachten eine um vieles höhere Qualität. Sollten Proben notwendig sein, so können wir diese in der notwendigen Menge beschaffen.

Ein weiterer Punkt, der Kleinbohrungen zur Baugrunderkundung ausschließt ist, daß ein Wassermeßpegel in einer Kleinbohrung nicht ausgebaut werden kann. Ist ein Pegel notwendig, dann muß noch einmal gebohrt werden. Dies bedeudet einen wesentlich höheren finanziellen und zumeist auch zeitlichen Aufwand.

Letzendlich muß der Auftraggeber selbst entscheiden, ob er nun eine billige oder eine hochwertige Arbeit haben will.

http://www.geopraktiker.com/

http://www.tge.at/home.html

http://www.fen.baynet.de/behringer-dittmann/BDbrunnenbau.html

Die Anfrage bezieht sich sowohl auf die „Geothermie“ als auch auf die „erdgekoppelten Wärmepumpenanlagen“. Dazu wird wie folgt Stellung genommen:


1. Der Freistaat Bayern fördert Geothermieprojekte und Wärmepumpenanlagen im Rahmen folgender Programme:

- „Bayerisches Programm Rationellere Energiegewinnung und -verwendung“ (seit dem Jahr 1978 bis zu 50 % Zuschuß für Entwicklung und Demonstration innovativer Energietechnologien), - „Bayerisches Programm zur verstärkten Nutzung erneuerbarer Energien“ (seit 1992 Breitenförderung auch von Wärmepumpenanlagen, 400,- DM Zuschuß je kW Heizleistung, max. 30 % der Kosten bzw. max. 25.000 DM Zuschuß je Anlage), - „Risikobeteiligung des Freistaats Bayern bei Erdwärmebohrungen“ (seit dem Jahr 1996 Möglichkeit der staatlichen Risikoabdeckung bis zu 75 % der Bohr-kosten von teil- oder nichtfündigen Bohrungen, höchstens 4 Mio DM je Bohrung bzw. 8 Mio DM je Dublette).

2. Die Information über Energieeinsparung, rationelle Energieverwendung und erneuerbare Energien (einschließlich deren Förderung) ist seit mehr als zwei Jahr-zehnten ein Schwerpunkt der Energie- und Umweltpolitik der Bayerischen Staatsregierung. Die Informationsaktivitäten sind umfassend und vielfältig. Das Angebot reicht von zahlreichen Informationsschriften über Pressemitteilungen und Veranstaltungen bis hin zum Internet-Auftritt. Zur weiteren Verbesserung des Angebots und für mehr Transparenz hat die Staatsregierung 1997 das Bayerische Energie-Forum, eine zentrale Informations- und Servicestelle, ins Leben gerufen. Informationen über das Internet sind unter folgenden URL zu finden:

- http://www.bayerisches-energie-forum.de - http://www.stmwvt.bayern.de

Das Internet-Angebot befindet sich noch im Aufbau.

Zu näheren Einzelheiten bzw. Beispielen zu den vorstehenden Ausführungen dürfen wir auf die Anlagen verweisen. Die Broschüre „Erneuerbare Energien in Bayern“ des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Technologie mit ausführlichen Informationen auch zu Geothermie, Wärmepumpen und staatlicher Förderung wird derzeit aktualisiert und in den nächsten Wochen neu aufgelegt.



Bayerisches Staatsministerium München, Mai 1996 für Wirtschaft, Verkehr und Technologie - Innovationsberatungsstelle Südbayern -


Merkblatt zur Fördermaßnahme „Risikoabdeckung bei Erdwärmebohrungen“


Durch die teilweise Übernahme des Fündigkeitsrisikos bei Erdwärmebohrungen in Bayern durch den Freistaat Bayern wird eine verstärkte Nutzung des bisher weitgehend ungenutzten Energiepotentials der Erdwärme angestrebt Die wirtschaftlichen Risiken des Betriebs werden nicht abgedeckt.

Antragsberechtigt sind die Gemeinden, Landkreise, Bezirke und sonstigen kommunalen Körperschaften in Bayern sowie gewerbliche Unternehmen.

Für nichtfündige Erdwärmebohrungen werden Zuschüsse bis zu 75% der förderfähigen Bohrkosten (bzw. bis zu 76% der Bemessungsgrundlage bei weiteren Zuschüssen Dritter, s. Anhang), höchstens jedoch 4 Mb DM je Bohrung gewährt. Bei Teilfündigkeit bemißt sich der Fördersatz nach den Bestimmungen des Anhangs. Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haus-haltsmittel, sofern die nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

• Die Bohrungen müssen in erster Linie auf die energetische Nutzung von Erdwärme zur Raumheizung und Warmwasserbereitung über Nah- oder Fernwärmeversorgung gerichtet sein. Bei Vorhaben mit einer Mehrfachnutzung des warmen Tiefenwassers muß der weitere Verwendungszweck, z.B. für ein Thermalbad, deutlich untergeordnet sein.

• Das Bauvorhaben muß Teil eines energie- und betriebswirtschaftlich schlüssigen Gesamtkonzepts für eine Nutzung auf Dauer sein.

• Die Finanzierung des Gesamtvorhabens muß sichergestellt sein.

• Die hydrogeologischen Voraussetzungen müssen so sein, daß die dem Gesamtkonzept zugrunde liegende Wärmeleistung (Schüttung und Temperatur des Thermalwassers) erreicht werden kann.

• Die bergrechtliche Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme muß vorliegen.

• Die Pumpversuche nach Fertigstellung der Bohrung müssen eindeutig ergeben, daß das erwartete Potential an Erdwärme (Definition s. Anhang) nicht oder nur teilweise erschlossen werden kann. Erreicht die für einen Dublettenbetrieb erforderliche Versenkbohrung nicht die erforderliche Kapazität, kann die Risikoabdeckung entsprechend den Ergebnissen dieser Bohrung auch für die vorangegangene Förderbohrung ganz oder teilweise in Anspruch genommen werden. - Ein Erfolg ist dann anzunehmen, wenn der Pumpversuch positiv beendet ist.

• Die Bohrungen und Pumpversuche müssen entsprechend den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt werden.

• Die staatliche Risikoübemahme für eine Bohrung wird auf einen Zeitraum von max. 3 bis 4 Jahren beschränkt.

In die Risikoabdeckung eingeschlossen sind das Niederbringen, das Testen und die etwaige Verfüllung von Erdwärmebohrungen, insbesondere

• Herrichtung des Bohrplatzes, • An- und Abtransport des Bohrgeräts, Auf- und Abbau des Bohrgeräts, • Abteufen der Bohrung, • Verrohrung der Bohrung einschl. Zementation, • geophysikalische Bohrlochvermessungen, Einbau Förderrohrstrang und Tiefpumpe, • Kurz- und Dauerpumpversuche, • ggf. Stimulationsversuche bzw. Bohrlochablenkung, • Planung und Bauleitung, geologische Betreuung, etwaige Verfüllung, • Wiederherrichtung des Bohrplatzes.

Bei erfolgreicher Bohrung hat der Projektträger an den Freistaat Bayern ein Entgelt i.H.v. 5% der staatlichen Risikoabdeckung zu zahlen. Dieses Entgelt wird nicht vor Beginn der energetischen Nutzung fällig.

Der Antrag auf Risikoabdeckung ist formlos einzureichen beim

Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Verkehr und Technologie - Innovationsberatungsstelle Südbayern- - Prinzregentenstr. 28 80538 München (Tel.089 121 62-2431)

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

• technisch-wirtschaftliche Studie zum Gesamtvorhaben, • Kosten-, Zeit- und Finanzierungsplan, • hydrogeologisches Gutachten mit Angaben zu der zu erwartenden Thermalwasserschüttung und -temperatur, • bergrechtliche Erlaubnis zur Aufsuchung von Erdwärme, • Bohrlochsbild, Verrohrungs- und Ausbauplan für Entnahme- und Versenkbohrung.

Im Zuge der Antragsprüfung klärt die Antrags- und Bewilligungsbehörde (StMWVT, IBS) unter Einschaltung des Bayer. Geologischen Landsamts und des Bayer. Landesamts für Wasserwirtschaft, ob die hydrogeologischon und genehmigungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Thermalwassernutzung gegeben sind.


Anhang

Zum Merkblatt zur Fördermaßnahme „Risikoabdeckung bei Erdwärmebohrungen“


Für das aus einer Bohrung gewinnbare Erdwärmepotential gilt

Peff = 4,18 x Q x (tE - tR) kW (thermisch)

dabei bedeuten: Q = Schüttung in Ltr 1 sec (Fördermenge) tE = Entnahmetemperatur (Bohrkopf) tR = Reinjektionstemperatur ( Bohrkopf)

Vom Antragsteller sind die Grenzwerte für Nichtfündigkeit (Pn) und Fündigkeit (Pf) eindeutig anzugeben. Liegt das tatsächliche Ergebnis zwischen Pn und Pf , ist die Bohrung als teilfündig einzustufen; in diesem Fall beträgt die Höhe der

Risikoabdeckung = 0,75 x q x BGL DM / Euro

Dabei bedeuten:

Pfündig - Peffektiv = Pf - Peff q = ________________ ________ Pfündig – Pnicht fündig Pf – Pn

BGL = Bemessungsgrundlage. = förderfähige Kosten abzgl. Zuschüsse Dritter (EU, Bund)

Die nachfolgende Abbildung veranschaulicht diese Berechnungsmethode und zeigt den Anteil der Risikoabdeckung durch den Freistaat Bayern in Abhängigkeit vom Erfolg der Bohrung:

Auszug aus: http://www.geotermie.de/foerder/merkblatt_bayern.htm

12 Dec 2004
22:00:33
K. Wasser

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